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Immobilien ohne Makler: So umgehen Sie den Makler und sparen Tausende Euro!

By admin | November 28, 2009

Bei jedem Immobilienkauf fallen regelmäßig Nebenkosten an. Dabei gibt es fixe Positionen, die man grundsätzlich zu zahlen hat. Erstens wäre da die Grunderwerbsteuer. Diese Steuer wird irrtümlich von vielen mit der sog. Grundsteuer verwechselt. Die Grundsteuer ist jährlich von jedem Immobilieneigentümer an die Gemeinde oder Stadt abzuführen. Im Gegensatz dazu ist die Grunderwerbsteuer eine einmalig anfallende Steuer und fließt an das jeweilige Bundesland. Sie ist also eine Landessteuer. Die Grunderwerbsteuer beträgt
3,5 % der Immobilienkaufsumme.

Weiterhin fallen ca. 1 – 1,5 % Notar- und Gerichtskosten an. Es ist sicherlich sinnvoll, im Rahmen einer soliden Finanzplanung großzügig zu kalkulieren. D.h. für die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages werden seitens des Notars Gebühren fällig. Darüber hinaus berechnet das Amtsgericht bzw. Grundbuchamt in dessen Bezirk das veräußerte
Grundstück liegt Gebühren für die Umschreibung des Grundbuches.

Diese bisher genannten Kosten sind Standard und beim besten Willen nicht zu beeinlfussen.
(Es gibt Wege auch diese Kosten zu senken, aber das soll hier und jetzt nicht weiter diskutiert werden).

Aber was ist mit den möglicherweise anfallenden Maklerkosten? Müssen die sein?
Kann man Immobilien ohne Makler kaufen, obwohl sie von einem Makler angeboten werden?

Angenommen Sie hätten ein Rezept, eine Anleitung die Ihnen Schritt-für-Schritt erklärt,
wie Sie Immobilien provisionsfrei kaufen können – trotz der Tatsache, dass ein Makler im Spiel ist. Was wäre so etwas wert? Und wie würde sich zukünftig Ihr Verhalten beim Immobilienkauf ändern?
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Jede Branche hat ihre eigenen Regeln, Gesetze und auch Gesetzeslücken.

Der deutsche Bundestag hat sich seit Jahrzehnten vergeblich bemüht einheitliche und umfassende Regelungen zu finden. Vergeblich!

Es finden sich bis heute im BGB lediglich 3 Paragrafen die das Geschäft der Immobilienmakler regeln. Bis zum heutigen Tag hat sich das Maklerrecht in erster Linie durch die Rechtssprechung herausgebildet. Daraus ergeben sich halbwegs deutliche Leitplanken, anhand derer man sich orientieren kann, ob denn nun ein Provisionsanspruch durch
welches Verhalten zu Gunsten des Maklers begründet wird.

Konkret existieren 5 Bedingungen die a l l e erfüllt sein müssen, sofern der Makler seine Ansprüche berechtigt geltend machen will.

Und (fast) jeder Käufer hat auch ausreichend Möglichkeiten eine Immobilie die von einem Makler offeriert wird, direkt über den Eigentümer zu kaufen. Also Immobilien ohne Makler und damit provisionsfrei.

Das funktioniert. Man muss nur wissen wie das System funktioniert und aufgebaut ist.
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